Mit dem Start des Kindergartenjahres am 1. August 2018 entfallen die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren bis zur Einschulung mit dem Ziel, dass alle Kinder in Niedersachsen die gleiche Bildungs- und Teilhabechance erhalten- unabhängig von sozialem und wirtschaftlichem Status ihrer Eltern. Für eine Betreuungszeit von mehr als 8 Stunden täglich werden gebühren erhoben. Sonderleistungen, sowie das Mittagessen müssen weiterhin bezahlt werden.
Frühdienst von 7:00 Uhr bis 07:30 Uhr 30,00 € (monatl.)
Spätdienst von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr 90,00 € (monatl.)
weitere Sonderöffnungszeit je 0,5 Stunde 35,00 € (monatl.)
Für das Mittagessen ist im Kindergarten ein Kostenbeitrag von 73 € im Monat zu leisten. Die Teilnahme am Mittagessen ist für die Kinder in den Ganztagsgruppen verbindlich.
Die Mittagsmenüs werden täglich frisch von "Pari pro Job" , einem Unternehmen der Paritätischen Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland GmbH, in Stadthagen zubereitet und direkt angeliefert. Ein Leitgedanke des Unternehmens ist genau wie bei uns, die Integration von Menschen mit Behinderung.
Anhand der im Kindergarten ausgehängten Speisepläne, erkennen die Eltern und Kinder, welches Menü gerade angeboten wird. Die Auswahl wird von den pädagogischen Fachkräften für alle getroffen. Die Kinder werden gelegentlich einbezogen.
Besuchen Geschwisterkinder, für deren Betreuung eine Gebühr zu entrichten ist, gleichzeitig eine Kindertagesstätte in der Samtgemeinde Nenndorf oder eine Kindertagespflege, ermäßigt sich die erhobene Gebühr für das zweite Kind um 50 %, für das dritte Kind um 75% und für alle weiteren Kinder um 100%. Dies gilt nicht, wenn lediglich eine Gebühr für den Früh- und Spätdienst oder das Mittagessen zu entrichten ist.
Für die Inanspruchnahme einer verlängerten Betreuungszeit im Einzelfall können Erziehungsberechtigte ein Gutscheinheft für 10 Betreuungseinheiten a` 0,5 Stunde erwerben. Für das Gutscheinheft wird eine Gebühr von 75,00 € erhoben. Die erweiterte Betreuungszeit im Einzelfall ist mindestens 3 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme mit der Leitung der Einrchtung abzustimmen und ist nur im Rahmen der Betreeungszeit der Einrichtung möglich. Die Einrichtungsleitung hat das Recht, die verlängerte Betreeung in begründeten Fällen (z.B. personelle Engpässe, maximale Gruppenauslastung) abzulehnen. Eine Übertragung der Gutscheine auf andere Kinder ist möglich.
Die Betreuungs- und Förderungskosten der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder werden durch das Land Niedersachsen finanziert.
Die therapeutischen Maßnahmen werden über die Krankenkassen abgerechnet. Etwaige Defizite trägt die Samtgemeinde Nenndorf.
Ausführliche Infos in der Satzung: