In einer Gemeinschaft leben
Nichtbehinderte und behinderte Kinder. Sie lernen
Tolerant miteinander umzugehen und
Einander zu verstehen. Sie erleben
Gemeinsame Freude und erfahren, dass alle Kinder
Rechte haben. Die Kinder finden und geben
Anerkennung, lernen zu
Teilen und einander zu helfen.
In der Gruppe können sie von- und miteinander lernen
Ohne Angst zu haben.
Niemand fühlt sich allein.
Das „Regionale Konzept" für die gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne zusätzlichen Förderbedarf gibt Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen in unserern Integrationsgruppen.
Wir informieren Sie darüber, was Integration für unser Team bedeutet und wie wir die interdisziplinäre Arbeit in unserer Kindertagesstätte gestalten.
Sie erhalten einen ersten Eindruck davon, wie wir Kinder mit besonderen Bedürfnissen in die Gruppen integrieren, sie individuell begleiten und heilpädagogisch sowie therapeutisch fördern. Außerdem erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, um einen Integrationsplatz und somit Eingliederungshilfe für Ihr Kind zu erhalten, wenn es Entwicklungsverzögerungen aufweist, eine Behinderung hat oder von Behinderung bedroht ist.
In vollem Umfang können Sie sich dieses Konzept als PDF Datei ansehen oder ausdrucken. Gerne erläutern wir Ihnen die Inhalte bei einem persönlichen Gespräch in unserer Einrichtung oder beantworten Ihnen offene Fragen am Telefon.
Bei der Antragsstellung "Eingliederungshilfe" auf dem Weg zum Integrationsplatz unterstützen wir Sie gerne. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu uns auf !
Integration bedeutet für uns, alle Kinder, unabhängig von ihrer Lebenssituation und ihren mitgebrachten Voraussetzungen, wichtig und ernst zu nehmen.
Integration kann nur erfolgreich sein, wenn jedes einzelne Kind, unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, zu seinem Recht kommt. Integration bedeutet nicht die Anpassung der Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf, sondern das wechselseitige und gemeinsame Lernen von- und miteinander.
Die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne zusätzlichem Förderbedarf soll einer möglichen sozialen Isolierung vorbeugen, bzw. diese verringern und allen Kindern die Möglichkeit geben, im Umgang untereinander Verhaltensweisen für ein besseres Miteinander zu entwickeln.
Alle Beteiligten in einer integrativen Kindertageseinrichtung haben die Chance, das Miteinander von allen Kindern als normal zu erleben und das jeweilige „So-Sein" oder „Anders-Sein" als Bereicherung in die Beziehung einzubringen.
Zusätzlichen Förderbedarf haben Kinder, wenn sie laut Gesetz behindert oder von Behinderung bedroht sind. Alle Kinder mit Entwicklungsverzögerungen von mehr als einem halben Jahr bedürfen einer zusätzlichen Förderung. Der zusätzliche Förderbedarf eines Kindes wird von Amtsärzten festgestellt.
Alle Kinder, unabhängig von der Art des zusätzlichen Förderbedarfes/der Behinderung können in die integrativen Gruppen aufgenommen werden, wenn die Rahmenbedingungen dem jeweiligen Kind gerecht werden und freie Plätze zur Verfügung stehen.
Der Einzugsbereich umfasst die ganze Samtgemeinde Nenndorf mit den Ortsteilen Bad Nenndorf, Haste, Hohnhorst, Horsten, Kreuzriehe, Ohndorf, Rehren A. R., Riepen, Suthfeld mit Helsinghausen, Riehe und Waltringhausen.